Lizenzbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Nutzungsbedingungendes Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V. (nachfolgend „Lizenzgeber“), regeln die Nutzung der vom Lizenzgeber über den „App Store“ oder „Google Play“ (nachfolgend „App-Store“) bereitgestellten Anti-Glücksspiel-App (nachfolgend „App“) durch einen Verbraucher (nachfolgend „Lizenznehmer“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2. Neben diesen Nutzungsbedingungen können im Hinblick auf die Nutzung der App zusätzlich besondere Nutzungsbedingungen (Lizenzbestimmungen) des jeweiligen App-Store-Betreibers zur Anwendung kommen. Soweit die Nutzungsbedingungen des App-Store-Betreibers im Hinblick auf die Nutzung der App diesen Nutzungsbedingungen widersprechen, gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen des App-Store-Betreibers ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen.
1.3. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungenist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Leistungsinhalt
2.1. Die vom Lizenzgeber bereitgestellte App kann vom Lizenznehmer auf beliebig vielen mobilen Endgeräten installiert werden. Sie bietet Nutzer/-innen von Glücksspielen die Möglichkeit, das verspielte Geld und die aufgewendete Zeit für das Spielen zu dokumentieren und damit den Überblick über das eigene Spielverhalten zu behalten. Das Ausmaß des wöchentlichen Glücksspielens wird mit den eigenen, in der App festzulegenden Zielen sowie dem bisherigen Spielverhalten verglichen. PlayOff gibt zu den Fortschritten bei der Zielerreichung regelmäßig eine Rückmeldung. Die Auswertung der Tagebucheinträge und das Beschäftigen mit den persönlichen Gründen fürs Spielen helfen dabei, das eigene Glücksspielverhalten besser verstehen und beeinflussen zu können. Durch das Erstellen eines Wochenplans können die Nutzer/-innen ihre (glücksspielfreie) Zeit planen und Schwerpunkte in wichtigen Lebensbereichen setzen. PlayOff liefert wertvolle Tipps für eine verbesserte Kontrolle des Spielverhaltens. Außerdem bietet die App Informationen zu Hilfemöglichkeiten bei einem problematischen Umgang mit Glücksspielen. Sie ist jedoch kein Therapieersatz für Menschen, die aufgrund einer Glücksspielsucht eine intensive Behandlung benötigen würden. PlayOff ist für alle Menschen gedacht, die Glücksspiele spielen und ihr Spielen entweder beenden oder in einem persönlich festgelegten Ausmaß kontrolliert weiterspielen möchten. Die App kann allein oder als Begleitinstrument eines laufenden Beratungs- oder Behandlungsprozesses eingesetzt werden.
2.2. Die App bietet u. a. folgende Inhalte:
- Auswerten des aktuellen Glücksspielverhaltens
- Erfassen persönlicher Gründe fürs Glücksspielen
- Individuelle Zielsetzung, das Spielen aufzugeben, zu reduzieren oder in einem festgelegten Rahmen fortzuführen
- Auswahl von Lebensbereichen, die als Alternative zum Glücksspielen verstärkt gefördert werden sollen
- Wochenplan zum Festlegen der glücksspielfreien Zeit und einer vorher festgelegten Spielzeit bei kontrolliertem Konsum
- Aktivitätsvorschläge für eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung
- Tagebuch zum Erfassen von Aktivitäten, darunter die für Glücksspiele aufgewendete Zeit, verspieltem Geld und der Situation, in der die Entscheidung zum Spielen getroffen wurde
- In-App-Alerts zum aktuellen Spielverhalten und Erfolg bei der Zielerreichung
- Risikoprofil zur Auswertung der Umstände, die häufig zu ungeplantem Glücksspielen führen
- Wertvolle Hinweise, wie das ungeplante Spielen künftig verhindert werden kann
- Wechselnde Tipps für das Ändern des eigenen Glücksspielverhaltens und für eine zufriedenstellende Gestaltung des Alltags
- Weitere Informationen und Hilfemöglichkeiten bei Problemen durch übermäßiges Glücksspielen
3. Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der vom Lizenzgeber bereitgestellten App an den Lizenznehmer in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter, in diesen Nutzungsbedingungengenauer geregelten Nutzungsrechte.
3.2. Der Lizenznehmer erwirbt kein geistiges Eigentum an der App. Der Quellcode (Source Code) der App ist nicht Teil der überlassenen App.
3.3. Für die Beschaffenheit der vom Lizenzgeber überlassenen App ist die App-Beschreibung des Lizenzgebers an der jeweiligen Bezugsquelle der App maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der App schuldet der Lizenzgeber nicht.
3.4. Die Installation der App ist vom Lizenzgeber nicht geschuldet.
3.5. Sofern sich aus der App-Beschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, erhält der Lizenznehmer über den jeweiligen App-Store regelmäßige Aktualisierungen der erworbenen App-Version (Updates). Darüber hinausgehende Support-Leistungen sind vom Lizenzgeber nicht geschuldet.
4. Vertragsabschluss und Überlassung der App
4.1. Die App wird dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber für das Betriebssystem iOS über den „App Store“ bzw. für das Betriebssystem „Android“ über „Google Play“ bereitgestellt.
4.2. Die Beschreibung der App im jeweiligen App-Store stellt ein verbindliches Angebot seitens des Lizenzgebers auf Abschluss eines Nutzungsvertrages dar, welches der Lizenznehmer durch Installation der App auf seinem mobilen Endgerät annimmt. Hierzu muss der Lizenznehmer über ein Nutzerkonto für den jeweiligen App-Store verfügen und die Installationsschaltfläche für die App antippen. Mit der erfolgreichen Installation der App auf dem mobilen Endgerät des Lizenznehmers kommt zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der App unter Geltung dieser Nutzungsbedingungenzustande.
4.3. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss nicht von dem Lizenzgeber gespeichert und ist dem Lizenznehmer auch nicht mehr online zugänglich.
4.4. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
4.5. Der Lizenzgeber bewirkt die Lieferung der App, indem er dem Lizenznehmer eine digitale Kopie der App per Download über den jeweiligen App-Store überlässt.
5. Vergütung
Die Nutzung der App ist für den Lizenznehmer kostenlos.
6. Einräumung von Nutzungsrechten
6.1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht ein, die App in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung zu privaten Zwecken zu nutzen.
6.2. Ein Bearbeitungsrecht wird dem Lizenznehmer nicht eingeräumt.
6.3. Die Vermietung der App ist nicht zulässig.
6.4. Dem Lizenznehmer ist es verboten, ggf. vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern.
6.5. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der App sichergestellt ist.
6.6. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der App eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der App sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
6.7. Verletzt der Lizenznehmer die vereinbarten Nutzungsrechte schwerwiegend, kann der Lizenzgeber die Einräumung der Nutzungsrechte an der betroffenen App außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Lizenzgeber voraus.
6.8. Im Falle der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle vorhandenen Kopien der App zu löschen und dies dem Lizenzgeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
6.9. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.
7. Mitwirkungsobliegenheiten des Lizenznehmers
7.1. Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der App zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die App ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die App liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers.
7.2. Der Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber für die Installation und den Betrieb der App gegebenen Hinweise zu beachten.
7.3. Der Lizenzgeber empfiehlt dem Lizenznehmer, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die App ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor Installation der App eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.
8. Mängelhaftung
Ist die App mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
9. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.