Spielersperre

Da viele Glückspiele ein großes Suchtrisiko haben, müssen Anbieter von Glücksspielen verschiedene Angebote zum Spielerschutz machen. Sie müssen sich zum Beispiel an das zentrale Sperrsystem OASIS anschließen. Damit kann man sich zum Selbstschutz bundesweit und spielformübergreifend für alle riskanteren Glücksspiele sperren lassen (Selbstsperre).   

Die Spielersperre kann eine wichtige Hilfe sein, wenn man keine Glückspiele mehr spielen möchte. Es gibt auch die Möglichkeit, andere Personen sperren zu lassen, wenn man den Verdacht hat, dass diese ein Glücksspielproblem haben (Fremdsperre).    

Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Spielersperre zusammengestellt.   

Die Informationen finden Sie hier auch in anderen Sprachen.  

Zuständig für OASIS ist das Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen. Hier geht´s zur Website von OASIS.  

Beantragt man die Spielersperre, wird man in OASIS aufgenommen. Damit die Spielersperre wirksam ist, müssen die Anbieter kontrollieren, wer spielen will und diese Person dann mit der Sperrdatei abgleichen. Das passiert zum Beispiel bei Einlasskontrollen oder bei der Anmeldung zum Online-Glückspiel. Für riskantere Glücksspiele braucht man deshalb einen Personalausweis.  

Die Sperre ist für alle riskanteren Glücksspiele in ganz Deutschland gültig. Wer sich also für Online-Glücksspiel sperren lässt, kann auch nicht mehr in einer Spielhalle spielen - und andersherum. 

Hinweis: Entgegen einigen Gerüchten gibt es keinen Schufa-Eintrag, wenn eine Spielersperre erfolgt ist. Auch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat die Sperre keinen Einfluss. 

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist für das Führen von OASIS zuständig. Dort kann man die Spielersperre direkt mit Hilfe eines Formulars beantragen. Genauso kann die Spielersperre bei allen Glücksspielanbietern beantragt werden. Die Anbieter müssen den Sperrantrag an OASIS weiterleiten. Die betreffende Person bekommt eine schriftliche Information, sobald die Sperre aktiv ist.  

Hier geht es direkt zu den OASIS-Anträgen:  

Auf der OASIS-Website gibt es weitere Informationen und Formulare. 
 

Wird kein anderer Zeitraum angegeben, dann beträgt die Dauer der Sperre ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens drei Monaten festgelegt werden. Betroffene können auch eine längere Sperrzeit, zum Beispiel fünf Jahre oder lebenslang (dafür einfach 99 Jahre angeben), eintragen. Eine Aufhebung der Sperre ist nach Ablauf der Sperrzeit auf schriftlichen Antrag hin möglich. Eine Fremdsperre gilt immer für ein Jahr. 

 

Auch andere Personen können eine Spielersperre für jemanden beantragen (Fremdsperre).  

Es müssen bei Fremdsperren Erkenntnisse dafür vorliegen, dass der/die Spielende:  

  • spielsuchtgefährdet ist, 
  • überschuldet ist, 
  • finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder 
  • Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen stehen 

Die Anbieter von riskanteren Glücksspielen müssen Personen sperren, wenn das Personal Hinweise auf oben genannte Probleme selbst wahrnimmt oder von Dritten darauf aufmerksam gemacht wird. Dritte können zum Beispiel Angehörige oder Freunde sein. Sie können die Fremdsperre auch direkt bei OASIS beantragen und sollten geeignete Unterlagen beilegen, die die Probleme belegen.  

Antworten auf häufige Fragen und das Antragsformular finden Sie auf der OASIS-Website

Vor Eintragung einer Fremdsperre muss die betreffende Person aber Gelegenheit bekommen, selbst Stellung dazu zu nehmen und wird deshalb vom Regierungspräsidium Darmstadt angeschrieben.  

Die Anbieter von Online-Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen außerdem einen sogenannten Notfallbutton zur Verfügung stellen, mit dem sich die betreffende Person sofort für 24 Stunden sperren lassen kann. Diese Kurzzeit-Sperre endet ohne Antrag automatisch.  

Seit Juli 2021 müssen Anbieter von fast allen Glücksspielformen die übergreifende Sperre anbieten. Im Einzelnen sind das:

  • Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)   
  • Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräte in Gaststätten   
  • Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten   
  • Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden    
  • Betreiber von Spielbanken   
  • Gewerbliche Spielvermittler   
  • Anbieter von Pferdewetten im Internet   
  • Buchmacher   
  • Veranstalter von Online-Casinospielen   
  • Veranstalter von Online-Poker 
  • Veranstalter von virtuellen Automatenspielen im Internet   

Eine funktionierende Spielersperre ist gesetzlich vorgeschrieben, um eine Erlaubnis für Glücksspiele in Deutschland zu erhalten.  

Anbieter vor Ort und Online-Anbieter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch eine Spielersperre einzurichten. Und sie müssen die Daten ihrer Spielgäste vor jeder Spielteilnahme mit OASIS abgleichen, um sicherstellen, dass gesperrte Personen nicht spielen können.  

Wenn sich ein Anbieter nicht an die Regelungen hält, können Sie Beschwerde einreichen:  

  • Für Glücksspiele vor Ort beim zuständigen Ordnungsamt der Kommune 
  • Für Online-Glücksspiele bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).  Hier geht es zum Hinweisportal der GGL   

Anbieter von illegalen Online-Glücksspielen sind nicht an das Sperrsystem angeschlossen. Um auch bei illegalen Online-Glücksspielen besser geschützt zu sein, können zusätzlich zur Spielersperre sogenannte Blocking-Apps wirksam sein. Weitere Möglichkeiten sind Systemeinstellungen auf Computer oder Smartphone, die den Zugriff auf bestimmte Seiten einschränken.   

Lesen Sie mehr dazu in unserem Kapitel Digitale Helfer 

 

Die Spielersperre kann als ein Hilfsmittel gesehen werden, um glücksspielfrei zu werden. Zur langfristigen Bewältigung der Glücksspielproblematik sollte man sich allerdings noch zusätzlich Unterstützung und Beratung suchen. Verschiedene Hilfemöglichkeiten finden Sie hier.