Automaten in Kneipe, Imbiss & Co
In Gaststätten dürfen seit November 2019 nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Auch hier sind Fungames verboten.
Automatenspiele gehören zu den Spielformen mit dem höchsten Suchtpotenzial (siehe Kapitel Spielhallen). Viele Spielerinnen und Spieler und vor allem auch Jugendliche machen in Gaststätten ihre ersten Erfahrungen mit Geldspielautomaten. Jugendschutzmaßnahmen werden hier oft nur unzureichend umgesetzt.
Eine Spielteilnahme von gesperrten Spielerinnen und Spielern sowie Minderjährigen muss ausgeschlossen werden können, das heißt, die Automaten müssen technisch gesichert sein und dürfen erst nach einer Identitätskontrolle entsperrt werden. Der Automatenaufsteller und der Wirt müssen zum Thema Spieler- und Jugendschutz speziell geschult werden. Es dürfen nur Geldspielautomaten aufgestellt werden, die bestimmte Regeln einhalten (siehe Kapitel Spielhallen).