Casino und Spielbank

Das sogenannte “große Spiel” in Spielbanken umfasst Glücksspiele mit einem Spielleiter wie Roulette, Black Jack und Poker. Das “kleine Spiel” bezeichnet den Automatenbereich mit Glücksspielautomaten (einarmige Banditen) als Walzengeräte, Videoautomaten, Miniroulette und Mehrplatzspielgeräte (Multi-Player). 

Bei allen Angeboten handelt es sich um Glücksspiele, deren Ausgang vom Zufall abhängig sind. Lediglich bei Poker gibt es einen gewissen Einfluss von Geschicklichkeit und Können. Aber auch hier wurde nachgewiesen, dass für den Spielausgang der Zufall eine größere Rolle spielt als die Kompetenz, es handelt sich somit um ein Glücksspiel.  

Durch die hohen Einsatzmöglichkeiten können bei Glückspielen in Spielbanken große Geldsummen verloren werden. Aus diesem Grund existiert für Spielbanken in Deutschland ein staatliches Monopol. Auch das Suchtrisiko ist bei allen Glücksspielen in Spielbanken sehr hoch.   

Spielbanken dürfen nur von staatlichen Konzessionsnehmern oder direkt von staatlichen Institutionen angeboten werden. Für den Zutritt zu Spielbanken in Bayern gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Spielbanken sind schon lange an ein zentrales Sperrsystem angebunden, das nach aktuellem Gesetz nun auch übergreifend für andere Glückspiele gilt. Ausweiskontrollen ermöglichen es, festzustellen, ob eine Selbst- oder Fremdsperre vorliegt und den Zutritt zu versagen. Die meisten Spielbanken stellen zudem eigene Regeln auf, wie zum Beispiel eine Kleiderordnung.