Rechtlicher Hintergrund

Alle öffentlich veranstalteten Glücksspiele werden im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und anderen Gesetzen bundesweit geregelt. Für die Bundesländer gibt es jeweils ein Ausführungsgesetz zum GlüStV, das länderspezifische Besonderheiten regelt. 

Die neuste Fassung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2021) ist seit dem 1. Juli 2021 gültig.  

Hier finden Sie alle relevanten Gesetzesgrundlagen zum Thema Glücksspiel. 

Laut Gesetz ist für die Veranstaltung von Glücksspielen eine ausdrückliche Erlaubnis notwendig.  

Der Staat regelt und begrenzt das Angebot von Glücksspielen, weil es eine erhebliche Suchtgefahr birgt. Auch betrügerische Machenschaften in Verbindung mit Glücksspielen sollen verhindert werden. 

Für alle gewerblichen Glücksspiele, seien es Geldspielautomaten in Spielhallen oder Gaststätten, Sportwettbüros, Lotterien oder sämtliche Online-Glücksspiele, die in Deutschland angeboten werden, benötigen die Anbieter also eine Erlaubnis. Für Glücksspiele in Spielbanken wie Roulette, Poker oder Glücksspielautomaten sowie für bestimmte Lotterien gilt ein staatliches Monopol. Das heißt, sie dürfen nur von staatlichen Konzessionsnehmern oder direkt von staatlichen Institutionen angeboten werden. Das gilt auch für Live-Übertragungen von Glücksspielen in einer Spielbank, an denen man im Internet teilnehmen kann (z.B. Roulette). Auch staatliche Lotterien und Gewinnsparen sind im GlüStV 2021 geregelt. Das Angebot von Glücksspielen ohne Erlaubnis ist illegal und kann bestraft werden.  

Die Anbieter müssen Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz einhalten. Sie sind verpflichtet, die Spielenden zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Die Anbieter müssen entsprechende Sozialkonzepte vorhalten und ihre Mitarbeitenden regelmäßig schulen. Für Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Teilnahme an Glücksspiel verboten. Auch die Begleitung, die Anleitung oder die Nutzung des Zugangs eines Volljährigen ändern nichts an diesem Verbot. 

Verpflichtend für alle Glücksspielanbieter ist die Aufklärung über wichtige Informationen, zum Beispiel über die Gewinnchancen des jeweiligen Glücksspiels, über sämtliche Spielerschutzmaßnahmen, das Suchtrisiko und die Hilfemöglichkeiten bei Glücksspielsucht. Beim Online-Glückspiel müssen zudem die Nutzenden jederzeit die Möglichkeit haben, nachzuvollziehen, wie ihr Spielverlauf war, also auch, welche Einzahlungen und Verluste sie hatten

Eine wichtige Maßnahme zum Spielerschutz ist ein Einzahlungslimit. Bei Online-Glückspielen liegt es anbieterübergreifend bei 1.000 Euro monatlich, kann aber auch niedriger eingestellt werden.  

Bei vielen Glücksspielen ist festgelegt, wie hoch der Einsatz pro Spiel höchstens sein darf.  

Es gibt auch Regelungen, die verhindern sollen, dass man parallel bei mehreren Anbietern (online) oder auf mehreren Geräten (vor Ort) gleichzeitig spielt.   

Ein zentrales anbieterübergreifendes Spielersperrsystem ist verpflichtend für alle Glücksspielangebote mit hohem Suchtrisiko. Damit können sich Nutzende selbst sperren, oder sie können durch andere gesperrt werden. Ausgenommen sind Lotterien, die nicht mehr als zweimal pro Woche gespielt werden können und andere Glücksspiele mit geringem Suchtrisiko.  

Für die Sperrdatei ist eine bundesweite Behörde zuständig. 

Mehr Informationen zur Spielersperre erhalten Sie hier. 

Die Anbieter von Online-Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen außerdem einen sogenannten Notfallbutton zur Verfügung stellen, der die betreffende Person sofort für 24 Stunden sperrt.     

Bei den einzelnen Spielformen erfahren Sie mehr zu den spezifischen Regelungen.