Hintergrund

Warum die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern eingerichtet wurde

Viele Menschen in Deutschland spielen gelegentlich um Geld, ohne sich dadurch einer Gefahr für ihre finanzielle oder psychische Situation auszusetzen. Diverse Studien gehen jedoch von zirka 134.000 bis 416.000 Personen aus, die hierzulande in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Glücksspiel geraten sind.

Um die Spielsucht zu bekämpfen, wurde zwischen allen 16 Bundesländern am 1. Januar 2008 ein Staatsvertrag zum Glücksspielwesen geschlossen. Dieser kam aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 zum staatlichen Sportwettenmonopol zustande. Obwohl es einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit privater Wettanbieter darstellte, durfte das staatliche Monopol für Sportwetten weitergeführt werden, sofern konsequente Rahmenbedingungen zum Spielerschutz bestimmt wurden. Diese Konditionen, die von allen Bundesländern erfüllt werden mussten, wurden im Glücksspielstaatsvertrag festgelegt. Hier stehen die Suchtprävention und die optimale Versorgung für Glücksspielsüchtige im Vordergrund, aber auch das Ziel, die Glücksspielsucht weiter zu erforschen.

Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 30. Juni 2008 in München eröffnet, um die Vorhaben des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen.

Das staatliche Monopol im Bereich der Sportwetten wurde zwar im Juli 2012 mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag aufgeweicht und soll mit einem weiteren Änderungsstaatsvertrag 2018 ohne zahlenmäßige Begrenzung der Betreiber für private Anbieter geöffnet werden (Stand Juli 2017). Nach wie vor sind die Bundesländer aber auch nach diesen gesetzlichen Neuregelungen dazu verpflichtet, die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags zu erfüllen.