Spielhalle und Spielothek

Spielhallen bieten Glücksspiel an Geldspielautomaten an. Das Aufstellen von Wettautomaten und sogenannten Fungames (illegales Automatenspiel, Auszahlung erfolgt nicht durch Automaten, sondern am Tresen) ist in Spielhallen verboten.  

Aufgrund verschiedener Merkmale (u.a. hohe Ereignisfrequenz, Ton- und Lichteffekte, Fast-Gewinne, Einbezug der Spielenden) gehört das Spiel an Geldspielautomaten zu den gefährlichsten Glücksspielformen. Aus unterschiedlichen Quellen ist bekannt, dass mehr als die Hälfte der Hilfesuchenden in den Beratungsstellen überwiegend an Geldspielautomaten spielen (z.B. Jahrbuch Sucht 2021).  

Die Anzahl der Automaten in Spielhallen ist auf maximal zwölf Stück begrenzt. Zugleich wurde die Ausbreitung der Spielhallen durch Abstandsregelungen von 250 beziehungsweise 500 Metern zueinander und zum Beispiel zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche begrenzt. Da es von dieser Regel häufig Ausnahmen gibt, wird es noch viele Jahre Spielhallen mit geringeren Abständen und sogar weiterhin bis zu drei Spielhallen im gleichen Gebäude (Mehrfachkonzessionen) geben.   

Der Zutritt zu Spielhallen ist erst ab 18 beziehungsweise 21 Jahren bei Mehrfachkonzessionen erlaubt. Im Juli 2021 mussten sich die Spielhallenbetreiber außerdem dem bundesweiten Sperrsystem anschließen, das heißt, die Betreiber sind verpflichtet, Sperranträge anzunehmen, am Spielhalleneingang Ausweiskontrollen durchzuführen und gesperrten Spielern den Zutritt zu verweigern. Das Spielhallen-Personal ist außerdem verpflichtet, gefährdete Gäste anzusprechen und an Hilfeangebote zu vermitteln. Dafür müssen die Spielhallenbetreiber Sozialkonzepte vorhalten und ihr Personal speziell schulen lassen.  

In der Spielverordnung (SpielV) wird geregelt, wie die Geldspielgeräte zu funktionieren haben. Sie schreibt zum Beispiel vor, wie lange ein Spiel dauern muss, wie hoch der maximale Einsatz pro Spiel sein darf und wie viel Geld man in einer Stunde höchsten verlieren kann. Außerdem muss ein Geldspielgerät vor dem Spielbeginn mit einer Spielerkarte oder einer Codenummer freigeschaltet werden. Das Personal der Spielhalle oder Gaststätte darf den Spielenden nur eine Spielerkarte oder Codenummer geben, damit nicht an mehreren Geräten gleichzeitig gespielt werden kann.