Übergangsregelung zu Online-Glücksspiel
Suchtexperten und Betroffene kritisieren das Vorgehen und warnen vor Suchtgefahren durch Online-Glücksspiele. Konrad Landgraf, der Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern erklärt: „Aus Sicht des Spielerschutzes ist hier die Reihenfolge vollkommen verkehrt." Wenn überhaupt, so der Experte weiter, sollten Online-Glücksspiele erst dann zugelassen werden, wenn wirklich alle Schutzmechanismen und die länderübergreifende Aufsichtsbehörde, die deren Einhaltung überwachen soll, einsatzbereit sind.
Auch der Betroffenenbeirat Bayern Stimme der SpielerInnen warnt vor den Gefahren und kritisiert die Entscheidung.
Auf der Website der Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel des Hessischen Innenministeriums finden Sie die Veröffentlichung zu den aktuellen Regelungen.