Spielautomaten nur noch mit Spielerkarte oder PIN

Seit Februar 2021 dürfen nur noch Geldspielgeräte mit Identifikationsmittel betrieben werden. In der Regel ist das eine Spielerkarte oder ein PIN. Die Regelung, die Geräte in Spielhallen oder Gaststätten betrifft, verlangt dass es pro Person und Gerät nur ein Identifikationsmittel gibt. Das soll verhindern, dass jemand an mehreren Geräte gleichzeitig Glücksspiele spielt. Die Zulassung für Altgeräte, bei denen das nicht der Fall war, läuft zum Februar 2021 aus. 

Rechtlicher Hintergrund: 

SpielV §6 Abs. 5 besagt:
"(5) Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat dafür zu sorgen, dass jedem Spieler nicht mehr als ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Verlust wiederverwendbarer
Identifikationsmittel vermieden wird, und dass der Spieler ein wiederverwendbares Identifikationsmittel nach Beendigung des Spielbetriebs unverzüglich zurückgibt."