Glücksspiel-Werbung: Appell zum Jahreswechsel

Der Betroffenenbeirat Bayern Stimme der SpielerInnen hat zum Jahreswechsel einen Appell an die Arbeitsgruppe für die Erstellung der Nebenbestimmungen zur Werbung nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 gerichtet. Darin fordern der Betroffenenbeirat, die Vorschriften zur Werbung im neuen GlüStV aus Sicht des Jugend- und Spielerschutzes anzupassen. Er weist eindringlich darauf hin, welchen starken Einfluss Werbung für Glücksspiel auf Interessierte hat und welche Gefahren verschiedene Werbemaßnahmen für die Suchtentwicklung bergen.  

Lesen Sie hier den Appell. 

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