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Spielsperre.

Wo ist eine Spielsperre gültig?

Definitiv wirksam ist eine Spielersperre für Angebote staatlicher Anbieter, wie zum Beispiel Spielbanken, Sportwetten und Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden. Laut § 8 des Glücksspielstaatsvertrags sind diese Veranstalter zum Schutz des Spielers dazu verpflichtet, dieses Sperrsystem einzuhalten.

Eine Spielersperre für Online-Glücksspiele gibt es nicht, da diese in Deutschland ohnehin illegal sind, auch wenn sie von Anbietern im Ausland betrieben werden. Die Teilnahme an Online-Glücksspielen lässt sich jedoch mit diversen Computerprogrammen blockieren, die am eigenen PC installiert werden.

Wie kann eine Sperre beantragt werden?

Eine derartige Sperre kann auf eigene Initiative des Spielers erfolgen (Selbstsperre) oder durch Personal der Einrichtung sowie Dritte, die wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass entweder eine Gefahr der Spielsucht oder der Überschuldung besteht (Fremdsperre). Über eine erfolgte Sperre erhält der betroffene Spieler unverzüglich eine Mitteilung. Zudem werden die dabei von ihm erhobenen Daten in einer Sperrdatei gespeichert.

Anträge auf eine Spielersperre werden bei allen Anbietern öffentlichen Glücksspiels angenommen. Eine Selbstsperre sollte dort persönlich unter Vorlage von Ausweispapieren beantragt werden. Der Antrag kann aber auch schriftlich erfolgen. Das entsprechende Formular muss dabei vollständig ausgefüllt sein. Der Betroffene sollte gleich bei Antragstellung eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Eine Sperrung in den deutschen Spielbanken wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an im Ausland ansässige Spielbanken weitergegeben. In Österreich, der Schweiz und den Niederlanden können jedoch ebenfalls Spielersperren vereinbart werden.

Wie werden Spielsperren wirksam?

Damit Spielersperren auch wirksam sind, gibt es in den Spielbanken Zugangskontrollen. Bei Sportwetten oder Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen sich Spieler ausweisen.

Wie lange ist eine Spielsperre wirksam?

Die Sperre eines Spielers hat mindestens ein Jahr Bestand. Bei einer längeren Laufzeit ist ihre Aufhebung ebenfalls frühestens nach einem Jahr und nur auf schriftlichen Antrag des Spielers möglich. Welche Dokumente dem Antrag beiliegen müssen, ist bei der sperrenden Stelle zu erfragen. Grundsätzlich sollte er jedoch Einkommens- und Schufa-Nachweise sowie eine ausführliche Begründung für den Antrag enthalten. Über Annahme oder Ablehnung entscheidet der Veranstalter, der die Sperre verfügt hat.

Wie schütze ich einen anderen?

Einem Antrag auf Fremdsperre folgt eine 14-tägige vorläufige Sperre, über die der betroffene Spieler umgehend informiert wird. Er kann während dieser Zeit eine Stellungnahme abgeben und eventuell den Sachverhalt widerlegen. Nach Ablauf dieser Zeit wird entschieden, ob die vorläufige Spielersperre aufgehoben oder in eine endgültige Sperre umgewandelt wird.

Bearbeitende Behörden

Deutschland:
Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern
Karolinenplatz 4
80333 München

Österreich:
Casinos Austria AG
Responsible Gaming
Rennweg 44
1030 Wien

Schweiz:
Sozialbeirat Schweizer Spielbanken
c/o Swiss Casinos
Albisriederstrasse 164
Postfach 1263
8040 Zürich

Niederlande:
Holland Casino Valkenburg
Postbus 807
6300 AV Valkenburg aan de Geul