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Glücksspiel in Deutschland.

Die rechtliche Situation.

Seit dem 1.1.2008 dürfen ausschließlich der Staat bzw. staatlich organisierte Einrichtungen Glücksspiele veranstalten. Grundlage hierfür ist der Glücksspielstaatsvertrag. Die konkrete Gesetzgebung ist dabei Sache der Länder. So unterscheiden sich auch die Gesetze zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrags von Bundesland zu Bundesland.„Grundsätzlich ist das Spielen um Geld laut § 284 ff. Strafgesetzbuch illegal, die Umsetzung und Ausgestaltung obliegt den Ländern.“

Der Glücksspielstaatsvertrag.

Der Glücksspielstaatsvertrag regelt alle öffentlich veranstalteten Glücksspiele, d.h. Lotterien, Wetten, Sportwetten, Gewinnsparen und Casinospiele. Demzufolge ist für die Veranstaltung von Glücksspielen eine ausdrückliche Erlaubnis notwendig. Für die Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen im Internet gibt es grundsätzlich keine Erlaubnis – es ist definitiv verboten.
Veranstalter von öffentlichem Glücksspiel unterliegen strengen Auflagen: Sie dürfen nur sehr eingeschränkt für Glücksspiel werben, im Fernsehen sowie im Internet ist Werbung für Glücksspiel generell verboten.
Zusätzlich müssen sie Konzepte zur Eindämmung schädlicher Auswirkungen vorlegen. Sie müssen detaillierte Aufklärung über Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten bieten sowie über Suchtrisiken und Möglichkeiten der Beratung und Therapie informieren. Entsprechende Hinweise müssen außerdem auf Losen und Spielquittungen aufgedruckt sein.
Darüber hinaus müssen die Veranstalter ein übergreifendes Sperrsystem zur Verfügung stellen – das gilt neben Spielbanken auch für Sportwetten und Lotterien mit rascher Zeitabfolge.
Neue Glücksspielangebote müssen vor ihrer Einführung vom Fachbeirat Glücksspielsucht geprüft werden. Dieser setzt sich aus Experten in der Bekämpfung der Glücksspielsucht zusammen.
Die Länder müssen die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren sicherstellen.