Automatenspiel.
Einarmige Banditen und Co.
Um das Gefahrenpotenzial von Geldspielautomaten überschaubar zu halten, schreibt die Spielverordnung vom 27.1.2006 vor, dass beim Spiel am Geldspielautomaten pro Stunde nicht mehr als 80 Euro verloren werden dürfen. Nach einer Stunde Spielbetrieb ist zudem eine Spielpause von mindestens fünf Minuten vorgeschrieben. Die Spielverordnung regelt allerdings nur den Spielbetrieb der Geldspielautomaten in Spielhallen und nicht den der Glücksspielautomaten in Spielbanken.
Bestimmt werden diese Richtlinien von der sog. Spielverordnung. Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken gelten in Deutschland nicht als Glücksspiel, sondern als Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit.
„Suchtgefahr beim Automatenspiel: 6,7%.“Nach einer Untersuchung von Prof. Dr. Gerhard Bühringer von 2007 beträgt das Glücksspielrisiko von Automatenspielen 6,7%, das heißt: Von 100 Personen, die an einem Automaten spielen, entwickeln knapp 7 ein pathologisches Glücksspielverhalten.
Aus unterschiedlichen Studien ist bekannt, dass über 70% der Hilfesuchenden in den Beratungsstellen Automatenspieler sind.